Sonstige Verpflichtungen

Unter der REACH-Verordnung gibt es weitere Verpflichtungen zu beachten. Diese betreffen Erzeugnisse und darin enthaltene Stoffe. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Registrierungs- und Meldepflichten für Stoffe und Erzeugnisse.

Foto Person unterschreibt ein Dokument

Registrierung für bestimmte Stoffe in Erzeugnissen

Hersteller oder Importeure eines Erzeugnisses müssen für einen darin enthaltenen Stoff ein Registrierungsdossier einreichen, wenn dieser Stoff die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Stoff ist in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in dem Erzeugnis enthalten;
  • Der Stoff soll unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.

Diese Verpflichtung gilt für SVHC-Stoffe und für Nicht-SVHC–Stoffe. Eine Definition von SVHC-Stoffen ist weiter unten zu finden.

Verpflichtungen, wenn ein Erzeugnis SVHC-Stoffe enthält

Besonders besorgniserregende Stoffe (Kandidatenliste)

SVHC-Stoffe sind sog. besonders besorgniserregende Stoffe (engl.: substances of very high concern, SVHC), die in der Kandidatenliste der REACH–Verordnung gelistet sind. Dabei handelt es sich um Stoffe, welche die Kriterien des Art. 57 der REACH-Verordnung erfüllen, also solche, die beispielsweise krebserzeugend sind oder giftige Stoffe, die sich in der Nahrungskette anreichern und nur schwer abgebaut werden können.

    Wie kann festgestellt werden, ob und welche SVHC-Stoffe in einem Erzeugnis enthalten sind?

    Für Importeure von Erzeugnissen kann es schwierig sein, die notwendigen Auskünfte über Inhaltsstoffe zu erhalten, um das Vorhandensein von SVHC-Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen zu überprüfen.

    Um festzustellen, ob in einem importierten Erzeugnis ein SVHC-Stoff enthalten sein könnte, ist die Information des Herstellers notwendig. Falls keine Informationen zugänglich sind, kann es hilfreich sein, Erzeugnissen Anwendungsbereiche zuzuordnen und nach einem Ausschlussverfahren mögliche SVHC-Stoffe zu bestimmen. Die WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) hat diesbezüglich einen Folder Erzeugnisse unter REACH erstellt.

    Auch die ECHA veröffentlicht Informationen über Erzeugnisse bzw. deren Verwendung, die typischer Weise SVHC-Stoffe der Kandidatenliste enthalten können. Ebenso hat der deutsche REACH-Helpdesk eine Auflistung der wichtigsten Verwendungen der Kandidatenlistenstoffe erstellt.

    ECHA - Verwendungen von Kandidatenstoffen

    Deutscher REACH-Helpdesk - Verwendung der Kandidatenlistenstoffe

    Deutscher REACH-Helpdesk - Information zu Erzeugnissen

    Deutscher REACH-Helpdesk - Webseite Erzeugnisse

    Meldepflicht (Anmeldung) an die ECHA

    Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen müssen der ECHA Mitteilung über einen darin enthaltenen Stoff machen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Es handelt sich um einen SVHC-Stoff, welcher in der Kandidatenliste enthalten ist;
    • Der Stoff wurde für diese Verwendung noch nicht registriert;
    • Die Exposition von Mensch und/oder Umwelt ist zwar nicht beabsichtigt, kann aber während der normalen und vorhersehbaren Verwendung nicht ausgeschlossen werden;
    • Der Stoff ist in dem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten; und
    • der Stoff ist in dem Erzeugnis in Mengen von über einer Tonne pro Jahr enthalten.

    Die Meldepflicht beginnt jeweils sechs Monate nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste.

    Eine Anleitung zur Übermittlung dieser Meldeverpflichtung bietet der Leitfaden

    How to prepare a substance in articles notification.

    Meldung in die SCIP-Datenbank

    Im Zuge der verpflichtenden Meldung von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen und Produkten durch die Lieferanten dieser Erzeugnisse in die SCIP (Substances of Concern in articles and Products) Datenbank der ECHA (verpflichtend seit 5.1.2021), sind einerseits von den Lieferanten die Informationen über SVHC-Stoffe in ihren Artikeln/Produkten einzuholen bzw. stehen diese Informationen in Folge Abfallbewirtschaftungseinrichtungen und Konsumenten zur Verfügung. Weitere Informationen zu Verpflichtungen betreffend SVHC-Stoffe und Lieferkette finden Sie  unter SCIP-Datenbank.