Verpflichtungen unter REACH

Die REACH-Verordnung ist umfangreich und kann alle Akteure einer Lieferkette betreffen. Je nach Rolle in der Lieferkette, ist auf gewisse Bestimmungen zu achten. Auf den folgenden Seiten werden mögliche Verpflichtungen der REACH-Verordnung erläutert.

Registrierung

Hier finden Sie in Kurzform alle wichtigen Informationen zur Registrierung von Stoffen unter REACH sowie Informationen zu Ausnahmen.

Nachgeschaltete Anwender

Wer ist Nachgeschalteter Anwender? Welche Pflichten haben Nachgeschaltete Anwender? Bestehen Pflichten in beide Richtungen der Lieferkette? Was gilt es zu beachten?

Zulassung

Was sind sog. Kandidatenlisten-Stoffe (SVHC-Stoffe)? Wann muss eine Zulassung beantragt werden? Wie beantrage ich eine Zulassung?

Beschränkung

Was ist bei Stoffen für die es eine Beschränkung gibt zu beachten? Wo finde ich Einzelheiten zu Beschränkungen?

Informations­weitergabe

Welche Information muss in der Lieferkette über Stoffe und Gemische weitergegeben werden? Was ist bei Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten, zu beachten?

Sonstige Pflichten

Müssen SVHC-Stoffe in Erzeugnissen gemeldet werden? Besteht unter Umständen die Pflicht zur Registrierung eines SVHC-Stoffes?