Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid
Die Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 geändert und sind seit Herbst 2021 verpflichtend umzusetzen.
Weitere Informationen sowie eine offizielle Leitlinie auf Englisch finden Sie auf der Webseite der ECHA.
Eine deutsche Version der Leitlinie wird von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, DE) zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Letzte Änderung 7. Dezember 2022