CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist das derzeitig gültige EU- Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. CLP steht für Einstufung („Classification“), Kennzeichnung („Labelling“) und Verpackung („Packaging“) von chemischen Stoffen und Gemischen.

Foto Chemikalienschrank

Die CLP-Verordnung

Die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente erleichtert den Handel und schützt Mensch und Umwelt weltweit vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können. Mögliche Gefahren werden durch Elemente wie Piktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise kommuniziert.

Die CLP‑Verordnung beruht auf GHS (Globally Harmonised System for Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), dem international implementierten System zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, und bringt die EU-Gesetzgebung damit in Einklang. Durch die Harmonisierung durch GHS soll sichergestellt werden, dass Chemikalien weltweit gleich eingestuft und gekennzeichnet werden und somit eine einheitliche, klare Kommunikation potentieller Gefährdungen erreicht werden kann.