Die Verordnungen REACH und CLP im Überblick
Die Verordnungen REACH und CLP sind derzeit gültiges EU-Recht. Beide Verordnungen sind auf Chemikalien anzuwenden. Je nachdem welche Rolle ein Unternehmen bezogen auf einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis einnimmt, können sich andere Verpflichtungen ergeben.
REACH
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das derzeitig gültige europäische Chemikalienrecht. „REACH“ steht für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“), Beschränkung und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien („Chemicals“). Das Ziel dieser Verordnung ist es, Daten zu chemischen Stoffen zu sammeln, Risiken für die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt durch Chemikalien zu bewerten und zu begrenzen und den Verwendern geeignete Sicherheitsinformationen zukommen zu lassen.
CLP
Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist das derzeitig gültige EU-Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Diese Verordnung steht in engem inhaltlichem Zusammenhang mit der REACH-Verordnung. CLP steht für Einstufung („Classification“), Kennzeichnung („Labelling“) und Verpackung („Packaging“) von chemischen Stoffen und Gemischen.
Wen betreffen die Verordnungen REACH und CLP?
Wenn Unternehmen chemische Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, verwenden oder damit handeln, haben diese bestimmte Verpflichtungen gemäß der Verordnungen REACH und CLP zu erfüllen. Solche Verpflichtungen bestehen daher nicht nur für die chemische Industrie, sondern auch für viele Unternehmen aus anderen Branchen.