Beschränkungsvorhaben zu PFAS
In Zusammenarbeit haben die EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Niederlande, Dänemark, und Schweden sowie Norwegen einen Vorschlag für eine Beschränkung gemäß REACH-Verordnung eingebracht, um den Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS, das heißt Per- und Polyfluoralkylstoffen, zu begegnen.
Diese Gruppe von Chemikalien umschließt mehrere tausend Stoffe und ist vor allem aufgrund ihrer hohen Persistenz problematisch. Sind die Stoffe einmal in die Umwelt gelangt, verbleiben sie dort für sehr lange Zeit und können aus diversen Umweltmedien, zum Beispiel Gewässer, nicht mehr entfernt werden. Einzelne Stoffe dieser Stoffgruppe sind zudem toxisch für Mensch und Umwelt, reichern sich in Pflanzen an und sind aufgrund ihres Treibhauspotenzials problematisch. Mittlerweile werden PFAS ubiquitär in Umwelt und Mensch nachgewiesen. In den menschlichen Körper gelangen die Stoffe beispielsweise über Nahrung und Trinkwasser oder auch die Verwendung bestimmter Produkte. Ohne regulatorische Maßnahmen erwarten Expertinnen und Experten eine immer stärkere Anreicherung der Stoffe in der Umwelt mit entsprechenden negative Effekten auch für die menschliche Gesundheit. Aufgrund der Langlebigkeit der Stoffe befürchtet man zudem ein generationenübergreifendes Problem.
Der Beschränkungsvorschlag umfasst die Herstellung, Verwendung sowie das Inverkehrbringen von PFAS. Da die Stoffe aufgrund ihrer vorteilhaften technischen Eigenschaften in unzähligen Sektoren Anwendung finden und viele dieser Verwendungen vom Gesundheits- beziehungsweise Sicherheitsaspekt als essentiell zu erachten sind, werden zeitlich begrenzten Ausnahmen für bestimmte Verwendungen vorgeschlagen. Das betrifft bestimmte Medizinprodukte, spezielle persönliche Schutzausrüstung, Kühlmittel in speziellen Anlagen mit entsprechenden Sicherheitsstandards und einige mehr. Diese Ausnahmen vom Verbot sollen gewährleisten, dass sichere alternative Stoffe oder Technologien entwickelt werden können, die mittel- bis langfristig PFAS ersetzen sollen. Der Beschränkungsvorschlag wird derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewertet. Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation bietet allen Stakeholdern die Möglichkeit, Informationen einzubringen, die die wissenschaftliche Bewertung unterstützen. Relevante Informationen inkludieren fundierte Daten unter anderen zu Verwendungen der Stoffe, Emissionen, Alternativen, negativen Effekten auf Gesundheit und Umwelt sowie Kosten der Beschränkung. Kommentare zum Beschränkungsvorschlag werden über das Einreichungsformular der ECHA angenommen und können bis zum 25. September 2023 eingebracht werden.
Hintergrundinformation sowie aktuelle Entwicklungen zur Beschränkung
In diesem Webinar informiert die ECHA zusammen mit den Dossier-erstellenden Mitgliedsstaaten über das Beschränkungsdossier, geben genaue Instruktionen zur Konsultation und beantworten spezifische Fragen.
Weitere aktuelle Informationen, Updates und Webinars zur PFAS-Beschränkung sind auf der Webseite der ECHA zu finden: https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu PFAS
Auf dieser Seite des Umweltbundesamtes finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und Antworten zu PFAS.
letzte Änderung: 24.09.2024