REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das derzeitig gültige europäische Chemikalienrecht.  „REACH“ steht für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“), Beschränkung und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien („Chemicals“).

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No Data – No Market

Die REACH-Verordnung zielt auf eine generelle und umfassende Verbesserung der Chemikaliensicherheit für Mensch und Umwelt ab. Es sollen sich nur mehr solche Chemikalien auf dem europäischen Markt befinden, deren Gefährdungspotenzial bekannt und genügend beschrieben ist. Detaillierte Informationen zu Stoffen werden gesammelt und der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

ECHA - Chemikaliensuche

 

Chemische Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Unternehmen hergestellt oder in die EU importiert werden, müssen in einer zentralen Datenbank der ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden (ECHA - registrierte Stoffe). Für gefährliche Stoffe werden die Bedingungen für einen sicheren Umgang bestimmt und den Anwendern mitgeteilt (ECHA - Information in der Lieferkette). Zugleich sollen durch ein Zulassungsverfahren innovationsfördernde Anreize zur Substitution (Ersatz) besonders besorgniserregender Stoffe gesetzt werden (ECHA - Kandidatenliste). (Details zu diesen Bestimmungen siehe Beantragung einer Zulassung.) Zusätzlich können durch Beschränkungen bestimmte Anwendungen von gefährlichen Stoffen eingeschränkt oder verboten werden.