Die Europäischen Verordnungen REACH und CLP sind vollumfänglich anzuwenden. Die Gesetzestexte werden im Bedarfsfall aktualisiert bzw. novelliert. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Verordnungen und deren wichtigsten Änderungen.
Hier finden Sie die Auflistung der Änderungen der Anhänge II (SDB), XIII (PBT, vPvB), XIV (zulassungspflichtige Stoffe) und XVII (Beschränkungen) der REACH-V.