Informationen zur SCIP-Datenbank
SCIP ist eine Datenbank mit Informationen über sehr besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. SCIP steht für “Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)”.
SCIP - Meldung von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen
Im Zuge der Umsetzung des Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union erfolgte eine Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL). Die ARRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um die Entstehung von Abfällen zu vermeiden. Konkret müssen alle Lieferanten eines Erzeugnisses, das mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) eines SVHC-Stoffes enthält (engl.: substances of very high concern), ab dem 5.1.2021 Daten an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) melden.
Eine Informationspflicht über SVHC-Stoffe in Erzeugnissen entlang der Lieferkette gilt bereits seit mehreren Jahren (seit Inkrafttreten der REACH-V im Jahr 2007). Neu ist, dass diese Informationen auch der ECHA zur Verfügung zu stellen sind. Diese unionsrechtliche Verpflichtung wurde mit der Novelle des ChemG am 22.12.2020 in nationales Recht übernommen.
Ziel dieser Regelungen ist es, die durch die REACH-Verordnung erhobenen Informationen über gefährliche Chemikalien (SVHC-Stoffe) in Produkten und Erzeugnissen über den gesamten Lebenszyklus der Erzeugnisse transparent zu halten und mittels zweckmäßig aufbereiteter Daten den Abfallbehandlern (zur Information über Schadstoffe in Abfallströmen) und Konsumenten (für informierte Kaufentscheidungen) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll ein Anreiz gegeben werden auf die Verwendung gefährlicher Chemikalien in Produkten zu verzichten bzw. durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Dadurch sollen im Kreislauf geführte Materialströme schadstoffärmer werden, um die zu entsorgenden Abfallmengen zu verringern und sicherzustellen, dass die aus Abfällen gewonnenen Recyclingstoffe qualitativ hochwertig sind und der Markt für Sekundärrohstoffe gestärkt wird.
Wer muss in die SCIP Datenbank melden?
Lieferanten (Hersteller, Importeuer, Lieferanten), die Erzeugnisse in der EU auf den Markt bringen, die SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten, sind verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an die ECHA zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt in die SCIP-Datenbank der ECHA.
Übermittlungspflicht besteht für folgende Anbieter von Erzeugnissen:
- Hersteller und Montagebetriebe mit Sitz in der EU;
- Importeure mit Sitz in der EU;
- Händler und andere Akteure in der Lieferkette mit Sitz in der EU, die Erzeugnisse auf den Markt bringen.
Lieferanten, die Erzeugnisse direkt an Verbraucher liefern, sind nicht zur Informationsübermittlung in die SCIP-Datenbank verpflichtet.
Welche Informationen müssen ab dem 5.1.2021 an die ECHA gemeldet werden?
- Angaben zur Identifizierung des Erzeugnisses;
- Name, Konzentrationsbereich und Ort (Wo im Erzeugnis befindet sich dieser SVHC-Stoff?) des auf der Kandidatenliste verzeichneten Stoffes, der in dem betreffenden Erzeugnis enthalten ist;
- sonstige Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses, insbesondere zur ordnungsgemäßen Behandlung als Abfall;
Die Daten, die in die SCIP-Datenbank gemeldet werden, werden veröffentlicht und sollen v.a. den Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung stehen, um relevante und wichtige Information für das Recycling von Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten, zu liefern.
Erstellung und Übermittelung von SCIP-Meldungen
Die Erstellung eines ECHA-Kontos zur Übermittelung von Informationen an die ECHA können Sie selbst durchführen. Als ersten Schritt ist von Ihnen ein persönliches Konto zu erstellen. Danach müssen Sie Ihr persönliches Konto mit Ihrem Unternehmen verknüpfen beziehungsweise dieses als Rechtspersönlichkeit in Ihrem Konto hinterlegen. Eine detaillierte Anleitung steht mit dem ECHA Accounts Manual auf Englisch zur Verfügung. Insbesondere sind zu Beginn auf die Kapitel 3 „Definitions and Concepts“ und 4 „How to sign up for the first time“ hinzuweisen. In kompakterer Form steht auch eine Anleitung auf Deutsch in der Präsentation der ECHA zu SCIP-Datenbankmeldungen – Erstellung und Übermittelung von SCIP-Meldungen zur Verfügung. Auf den Folien 10 bis 14 wird die Erstellung des ECHA-Kontos beschrieben.
Mögliche Varianten Informationen für die ECHA zu erstellen und zu übermitteln
Die SCIP-Meldung kann auf drei Arten an die ECHA übermittelt werden:
- Erstellung und Übermittelung der Meldung direkt in den Cloud-Services der ECHA;
- Erstellung der Meldung in IUCLID auf unternehmenseigener IT-Infrastruktur (Installation von IUCLID notwendig);
- Erstellung und Übermittelung der Meldung mittels sogenannter System-to-System Übertragung.
Ad 1. Die ECHA Cloud-Services bieten online einen beschränkten Speicherplatz für die Ausarbeitung und Verwaltung von diversen Meldungen (Internetverbindung notwendig). Bei einigen wenigen Meldungen eignet sich diese Variante besonders gut.
Ad 2. Sind mehr als 10 bis 20 Meldungen zu erstellen, empfiehlt sich die Installation der IUCLID-Software im IT-System Ihres Unternehmens. In diesem Fall können Sie offline Meldungen erstellen.
Ad 3. Sollten Sie 100 Meldungen oder mehr übermitteln und verwalten müssen, kann auch die Einrichtung des System-to-System Übertragung angedacht werden. Dabei wird eine direkte IT-Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und der ECHA eingerichtet. Dafür ist eine Kooperation beider IT-Abteilungen und diverse Vorarbeiten zu treffen. Wenn Sie für die Einrichtung von System-to-System weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne erneut kontaktieren.
Eingabe von Informationen in IUCLID
Wie bereits erwähnt kann die Erstellung des Datensatzes in IUCLID erfolgen. Wie Sie einen Datensatz erstellen, wird in der zuvor genannten Präsentation auf den Folien 34 und folgende beschrieben. Nach Beendigung der Eingabe aller Daten sollten diese mit Hilfe des Validierungsassistenten auf Fehler überprüft werden. Werden keine Fehler angezeigt, kann aus dem gerade erstellten Datensatz ein sog. Dossier erstellt werden (siehe Folie 59 ff). Dabei stellt das Dossier ein unveränderliches Abbild des Datensatzes dar. Nur Dossiers können an die ECHA übermittelt werden (siehe Folie 63 ff).
Informationsweitergabe in der Lieferkette
Wenn Sie Unternehmen mit Erzeugnissen beliefern, die selbst keine Veränderung am Erzeugnis vornehmen (zum Beispiel Händler), können diese Unternehmen mittels „vereinfachter SCIP-Meldung (SSN, simplified SCIP notification)“ auf die Meldung Ihres Unternehmens verweisen (siehe Folien 72 bis 87).
Wenn Sie Unternehmen beliefern, die Ihre Erzeugnisse verwenden und selbst daraus neue Erzeugnisse herstellen (dabei können die einzelnen Erzeugnisse bestehen bleiben und werden zu einem sog. komplexen Gegenstand zusammengesetzt), besteht die Möglichkeit mittels „Referencing“ auf bereits an die ECHA übermittelte Informationen zu verweisen (siehe Folie 52 ff).
Bitte beachten Sie, dass weder für das Durchführen von vereinfachten SCIP-Meldungen noch für das Referencing vertrauliche Daten in der Lieferkette zur Verfügung zu stellen sind.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Hilfestellung, wie eine SCIP-Meldung zu erfolgen hat, wird auf der ECHA Webseite bereitgestellt. Zusätzlich bieten der REACH-Helpdesk und kommerzielle Hotlines Beratungen an.
Diese Hilfestellungen bietet die ECHA auf ihrer Webseite unter folgenden Links an:
ECHA - Veranstaltungen zu SCIP