CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trat 2009 in Kraft und ist der gültige Rechtstext in der EU für die Gefahrenkommunikation von Stoffen und Gemischen.
CLP - Classification, Labelling and Packaging
Die Erstfassung sowie die aktuelle konsolidierte Version können über die Plattform EUR-Lex eingesehen werden. Außerdem stellt die ECHA auf ihrer Homepage ebenfalls die Rechtstexte zur Verfügung.
CLP-Verordnung (EUR-Lex) (Bitte beachten: Der Link führt zur Erstversion der CLP-V aus dem Jahr 2008. Auf die aktuelle konsolidierte Version wird verwiesen und diese kann ebenso aufgerufen werden.)
Inhaltverzeichnis CLP-V
Verordnender Teil : Artikel 1 bis 62
TITEL I ALLGEMEINES
TITEL II GEFAHRENEINSTUFUNG
Kapitel I Ermittlung und Prüfung von Informationen
Kapitel II Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
TITEL III GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
Kapitel I Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Kapitel II Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
TITEL IV VERPACKUNG
TITEL V HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- & KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
Kapitel I Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Kapitel II Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis
TITEL VI ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG
TITEL VII ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Anhänge
ANHANG I VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
Teil 1: Allgemeine Grundsätze für die Einstufung & Kennzeichnung
Teil 2: Physikalische Gefahren
Teil 3: Gesundheitsgefahren
Teil 4: Umweltgefahren
Teil 5: Zusätzliche EU-Gefahrenklasse (Ozonschicht schädigend)
ANHANG II BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
ANHANG III LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDE GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDE KENNZEICHNUNGSELEMENTE
ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
ANHANG V GEFAHRENPIKTOGRAMME
ANHANG VI HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG FÜR BESTIMMTE GEFHÄHRLICHE STOFFE
Tabelle 3.1: Liste der harmonisierten Einstufung & Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Tabelle 3.2: Die Liste der harmonisierten Einstufung & Kennzeichnung gefährlicher Stoffe aus Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG
ANHANG VII TABELLE FÜR DIE UMWANDLUNG EINER EINSTUFUNG GEMÄß RICHTLINIE 67/548/EWG IN EINE EINSTUFUNG GEMÄß DIESER VERORDNUNG
ANHANG VIII HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN