Revision der CLP-V
Die Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäisches Parlaments und des Rates der Europäischen Union, welche die umfassende Revision der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) umsetzt, wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung wird nach Ablauf von 20 Tagen, am 10. Dezember 2024, in Kraft treten.

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Neue und geänderte Vorschriften betreffen unter anderem:
- Onlinehandel:
Klarstellungen zu den verpflichtenden Angaben im Onlinehandel. Alle Kennzeichnungselemente sind anzugeben. - Konkretisierungen bei den Kennzeichnungsvorschriften:
Neue Anforderungen umfassen klare Vorgaben zu Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand. - Vorbehaltlose Nutzung von Faltetiketten:
Faltetiketten dürfen nun in allen Fällen flexibel als Etikettierungsmethoden eingesetzt werden, wobei klare Regeln für die Gestaltung gelten. - Digitale Kennzeichnung:
Die CLP-Verordnung schafft einen Rahmen für die Nutzung von digitalen Etiketten und legt spezifische Voraussetzungen für die Nutzung fest. - Verkauf von Chemikalien über Nachfüllstationen:
Konkrete Regelungen an die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung sowie die Art des Angebotes von losen Chemikalien, wie zum Beispiel Detergenzien. - C&L Inventory:
Verbesserung der Datenqualität des E&K-Verzeichnisses (C&L Inventroy) durch Verpflichtung des Anmelders zur Aktualisierung. Zudem Veröffentlichung der Identität der Anmelder.
Übergangsfristen für einzelne Vorschriften bestehen.
Letzte Änderung: 22. November 2024