Revision der CLP-V
Die Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäisches Parlaments und des Rates der Europäischen Union, welche die umfassende Revision der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) umsetzt, wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung wird nach Ablauf von 20 Tagen, am 10. Dezember 2024, in Kraft treten.
Neue und geänderte Vorschriften betreffen unter anderem:
- Onlinehandel:
Klarstellungen zu den verpflichtenden Angaben im Onlinehandel. Alle Kennzeichnungselemente sind anzugeben. - Konkretisierungen bei den Kennzeichnungsvorschriften:
Neue Anforderungen umfassen klare Vorgaben zu Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand. - Vorbehaltlose Nutzung von Faltetiketten:
Faltetiketten dürfen nun in allen Fällen flexibel als Etikettierungsmethoden eingesetzt werden, wobei klare Regeln für die Gestaltung gelten. - Digitale Kennzeichnung:
Die CLP-Verordnung schafft einen Rahmen für die Nutzung von digitalen Etiketten und legt spezifische Voraussetzungen für die Nutzung fest. - Verkauf von Chemikalien über Nachfüllstationen:
Konkrete Regelungen an die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung sowie die Art des Angebotes von losen Chemikalien, wie zum Beispiel Detergenzien. - C&L Inventory:
Verbesserung der Datenqualität des E&K-Verzeichnisses (C&L Inventroy) durch Verpflichtung des Anmelders zur Aktualisierung. Zudem Veröffentlichung der Identität der Anmelder.
Übergangsfristen für einzelne Vorschriften bestehen.
Letzte Änderung: 22. November 2024