Zu den Verpflichtungen zählen u. a. die Registrierung von Stoffen, die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette, das Beantragen von Zulassungen, das Einhalten von Beschränkungen.
Zu den Verpflichtungen unter der CLP-V gehören die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die Meldung ins E&K-Verzeichnis und die Meldung nach Art. 45.