Verpflichtungen

Auf den folgenden Seiten wird detailiert auf die Verpflichtungen, die sich aus den EU-weiten Verordnungen REACH und CLP ergeben können, eingegangen.

Pflichten gem. REACH-V

Zu den Verpflichtungen zählen u. a. die Registrierung von Stoffen, die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette, das Beantragen von Zulassungen, das Einhalten von Beschränkungen.

Pflichten gem. CLP-V

Zu den Verpflichtungen unter der CLP-V gehören die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die Meldung ins E&K-Verzeichnis und die Meldung nach Art. 45.