Neue Leitlinien zur Registrierung von Monomeren

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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Registrierung von Monomeren in Folge einer Entscheidung der Widerspruchskammer aktualisiert. Die wesentlichsten Änderungen betreffen:

  • Das registrierungspflichtige Monomer, das in der EU hergestellt oder als Polymer in die EU importiert wird;

  • Die Berechnung der Tonnage für die Registrierung der Monomere, die zum Endprodukt Polymer umgesetzt werden;

  • Die Information, die von Registranten von Monomeren in einem Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) zu inkludieren sind - siehe neues Kapitel 3.2.1.5 "Registration Chemical Safety Report" in der Leitlinie.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA sowie in der Leitlinie zu Monomeren und Polymeren (Englisch).

Anmerkung: Die Leitlinie ist zurzeit nur auf Englisch verfügbar und befindet sich gerade in Übersetzung.

 

Letzte Änderung: 22. Juni 2023